Gemeinde Teutschenthal
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  • Gaststättengewerbe – Anzeige

    Beschreibung der Dienstleistung Wer in der Gemeinde Teutschenthal ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Gewerbeamt der Gemeinde Teutschenthal anzeigen. Die Anzeige nach § 2 Abs. 1 GastG LSA ist ... mehr...

Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

E-Mail: 

Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr