Gemeinde Teutschenthal
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Baugenehmigung erteilen

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung. Diese wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

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Erwerb eines Grundstückes

Bei bestehendem Interesse am Erwerb eines Grundstücks ist ein formloses Schreiben mit den Flurstücksdaten oder der Adresse des Grundstücks zu verfassen.

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Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365