Gebühren
1. Verwaltungsgebühren
a) Genehmigung zur Urnenbeisetzung: 20,16 Euro
b) Genehmigung zur Ausbettung/ Umbettung: 20,16 Euro
2. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
a) für ein Einzelwahlgrab für 20 Jahre: 1.005,82 Euro
b) für ein Doppelwahlgrab für 20 Jahre: 1.876,65 Euro
c) für ein einfaches Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen) für 20 Jahre: 754,37 Euro
d) für ein großes Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen) für 20 Jahre: 926,42 Euro
3. Nutzung der Urnengemeinschaftsanlagen
a) Urnengemeinschaftsanlage (anonym) für 20 Jahre: 761,00 Euro
b) Urnengemeinschaftsanlage (teilanonym) mit Marmorstele für 20 Jahre: 858,06 Euro
c) Urnengemeinschaftsanlage (teilanonym) mit Holzstele für 20 Jahre: 850,65 Euro
4. Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr/ mindestens 5 Jahre
a) für ein Einzelwahlgrab: 50,29 Euro
b) für ein Doppelwahlgrab: 93,83 Euro
c) für ein einfaches Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen): 37,72 Euro
d) für ein großes Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen): 46,32 Euro
5. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren
a) Nutzung der Trauerhallen: 147,14 Euro
6. Einebnungs- und Entsorgungsgebühren
a) Einzelgrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 253,38 Euro
b) Doppelgrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 380,08 Euro
c) einfache Urnengrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 174,20 Euro
d) große Urnengrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 190,04 Euro