Beisetzung und Umbettung
Beisetzung:
Der Termin für die Beisetzung wird in Absprache zwischen den Angehörigen und den Bestattern sowie mit der Friedhofsverwaltung festgelegt. An Sonn- und Feiertagen finden keine Beisetzungen statt.
Die Trauerfeier zur Beisetzung kann in der Trauerhalle oder am Grab abgehalten werden.
Die Ruhezeit bei Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen beträgt gemäß § 10 der Friedhofssatzung der Gemeinde Teutschenthal grundsätzlich 20 Jahre.
Folgende Grabarten stehen auf den Friedhöfen der Gemeinde Teutschenthal zur Auswahl:
- Einzelwahlgrabstätte für Erdbestattung
- Doppelwahlgrabstätte für Erdbestattung
- Einfache und große Urnenwahlgrabstätte
- Urnengemeinschaftsanlage (nur auf den Friedhöfen Dornstedt, Holleben, Langenbogen, Steuden, Teutschenthal-Mitte, Zscherben)
Umbettung:
Eine Umbettung erfolgt nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte. Da die Ruhe der Toten grundsätzlich nicht gestört werden darf, kann die Zustimmung nur bei vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden.
Die Kosten für die Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an den benachbarten Grabstätten und Anlagen durch die Umbettung entstehen, muss der Antragssteller übernehmen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Antrag Einebnung |
0.2 MB |