Gemeinde Teutschenthal

Öffentliche Auslegung

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen für die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs-und Bebauungsplan) vor. 

2. Stufe

Öffentliche Auslegung der Planung im Fachbereich Planen mit Gelegenheit zur Äußerung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Hat der Bauleitplan einen in sich stimmigen Planungsstand erreicht, wird er dem Gemeinderat zur Entscheidung über die öffentliche Auslegung vorgelegt. Findet der Plan die Billigung des Gemeinderates kann die zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.

Die öffentliche Auslegung wird mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt der Gemeinde Teutschenthal bekannt gegeben. Der Plan liegt dann in der Regel für einen Monat in den Räumen des Fachbereiches Bauverwaltung zur Einsicht aus.

In dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist nur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.

Die Abgabe einer Stellungnahme auf elektronischem Weg ist aus formal-rechtlichen Gründen nicht möglich. 
 

Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

 

Eine Übersicht der aktuellen Verfahren finden Sie hier.

 

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