Sonn- und Feiertagsrecht, Ausnahmegenehmigung für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz
Beschreibung der Dienstleistung
Es werden Ausnahmen vom geltenden Sonn- und Feiertagsschutz für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen genehmigt.
Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt begangenen Feiertagen finden Sie hier.
Gebühr
90,00 bis 250,00 Euro (je nach Art und Umfang der Antragstellung)
Bearbeitung
Regelbearbeitungszeit mindestens 1 Woche, kurzfristige Ausnahmen sind möglich
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag mit Angabe:
- Datum
- veranschlagter Uhrzeit
- Dauer
- genaue Örtlichkeit
Angabe des Anlasses mit Begründung (z. B. Arbeitsaufträge etc.)
Antragstellung
schriftlich
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)