Gemeinde Teutschenthal
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Sonn- und Feiertagsrecht, Ausnahmegenehmigung für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz

Beschreibung der Dienstleistung 

Es werden Ausnahmen vom geltenden Sonn- und Feiertags­schutz für öffentlich bemerkbare Arbeiten und Veranstaltungen genehmigt. 

Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt begangenen Feiertagen finden Sie hier.

Gebühr 

90,00 bis 250,00 Euro (je nach Art und Umfang der Antragstellung) 

Bearbeitung 

Regelbearbeitungszeit mindestens 1 Woche, kurzfristige Ausnahmen sind möglich 

Erforderliche Unterlagen 

formloser Antrag mit Angabe:

  • Datum
  • veranschlagter Uhrzeit
  • Dauer
  • genaue Örtlichkeit


Angabe des Anlasses mit Begründung (z. B. Arbeitsaufträge etc.) 

Antragstellung 

schriftlich 

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)  

Formulare und andere Dokumente

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