Gemeinde Teutschenthal
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Erwerb eines Grundstückes

Bei bestehendem Interesse am Erwerb eines Grundstücks ist ein formloses Schreiben mit den Flurstücksdaten oder der Adresse des Grundstücks zu verfassen.

Baugenehmigung erteilen

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung. Diese wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen ...

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohngebäuden, sonstigen Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen und Nebengebäuden.

Grundstücksangelegenheiten

Ansprechpartner für die Anliegen Verpachtung von gemeindeeigenem Grund und Boden und Vorkaufsrechtsangelegenheiten.

Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

E-Mail: 

Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis: Für den Besuch in der Gemeindeverwaltung ist kein Termin erforderlich.