Gemeinde Teutschenthal
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  • Bekanntmachung zum Lärmaktionsplanes der Gemeinde Teutschenthal

    Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der  Gemeinde Teutschenthal, ist durch Beschluss des Gemeinderates Teutschenthal am 15.10.2024 in Kraft getreten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d ... mehr...
  • Verpachtung, Vorkaufsrecht

    Ansprechpartner für die Anliegen Verpachtung von gemeindeeigenem Grund und Boden und Vorkaufsrechtsangelegenheiten.

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  • Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohngebäuden, sonstigen Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen und Nebengebäuden.

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  • Baugenehmigung erteilen

    Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung. Diese wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

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  • Erwerb eines Grundstückes

    Bei bestehendem Interesse am Erwerb eines Grundstücks ist ein formloses Schreiben mit den Flurstücksdaten oder der Adresse des Grundstücks zu verfassen.

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Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

E-Mail: 

Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis: An den Brückentagen Freitag, den 2. Mai 2025, sowie Freitag, den 30. Mai 2025 , bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.