Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
Beschreibung der Dienstleistung
Wer gewerbsmäßig als Makler, Bauträger und Baubetreuer in der Gemeinde Teutschenthal tätig ist, benötigt neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis.
Detaillierte Informationen zum Tätigkeitsbereich der o. g. Gewerbetreibenden entnehmen Sie bitte der Seite des Landesportals Sachsen-Anhalt, die Sie über den u. g. Link am Ende dieser Seite finden.
Gebühr
Die Gebühr, in Höhe von 250,00 EUR bis 900,00 EUR, wird entsprechend der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AIIGO LSA) Kostentarif-Nr. 69.11.1 nach Verwaltungsaufwand im Einzelfall erhoben.
Erforderliche Unterlagen
Einzelgewerbe
- vollständig ausgefüllter Erlaubnisantrag gemäß § 34c GewO
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- eine Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim Amtsgericht Halle (Saale), Justizzentrum, Thüringer Straße 16
- eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht über Einträge bis 31.12.2012, zu beantragen beim Amtsgericht Halle (Saale), Justizzentrum, Thüringer Straße 16
- eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht über Einträge ab 1.1.2013 unter www.vollstreckungsportal.de selbst abrufen
- eine steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate )
- steuerliche Bescheinigung der Abteilung Steuern
Nur für juristische Personen – GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)
- gleiche persönlichen Voraussetzungen wie bei einem Einzelgewerbetreibenden (Die Unterlagen beziehen sich hier auf den/die künftigen Geschäftsführer/Vorstand.)
- Handelsregisterblatt
Zusätzliche Hinweise
- Eine Bearbeitung des Antrages kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antragsteller vorliegen.
- Gewerbetreibende mit Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO (Bauherr und Baubetreuer) unterliegen der MaBV und haben gem. §16 Abs. 1 dieser Verordnung jährlich einen Prüfungsbericht oder eine entsprechende Erklärung an die zuständige Behörde einzureichen.
- Die Prüfungspflicht entfällt nur für Immobilienmakler.
Antragstellung
- Persönlich
- durch Dritte mit Vollmacht unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO) § 34 c
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Formulare und andere Dokumente
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
Antrag Makler nach § 34 c GewO (c) Gemeinde Teutschenthal |
0.1 MB |