Erlass zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat am 10. Juli 2020 einen neuen Erlass zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Er tritt mit Ausnahme des § 2 Abs. 15 am 16. Juli 2020 in Kraft. Der Erlass vom 26.05.2020 tritt gleichzeitig außer Kraft.