Gemeinde Teutschenthal
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Allgemeinverfügung vom 09.11.2020

Für das Gebiet Landkreis Saalekreis

Der Landkreis Saalekreis hat als zuständige Behörde auf der Grundlage von § 12 Abs. 5 der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (8. SARSCoV-2-EindV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020 und gemäß § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) i.V.m. §§ 4 Abs. 1, 19 Abs. 2 Satz 1, 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen Anhalt (GDG LSA) die folgende Allgemeinverfügung erlassen.

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Allgemeinverfügung vom Landkreis Saalekreis
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