Der Flächenutzungsplan – ein Grundstein zur Entwicklung von Teutschenthal
Bereits in seiner Sitzung am 07.07.2020 hat der Gemeinderat von Teutschenthal die Erstellung eines ganzheitlichen und nachhaltigen Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen und damit einen lange überfälligen Grundstein für die Entwicklung unser Gemeinde gelegt. Der Flächennutzungsplan stellt ein Instrument der Bauleitplanung dar, dessen Aufstellung und Anwendung im Hinblick auf eine zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde lange überfällig war.
Momentan bestehen für die Ortschaften Teutschenthal, Zscherben und Holleben keine rechtskräftigen Flächennutzungspläne, was zur Folge hat, dass die Bauleitplanung bzw. die Entwicklung der Gemeinde seit Gründung der Einheitsgemeinde Teutschenthal im Jahr 2010 stagniert. Lediglich die Ortschaften Langenbogen, Steuden, Dornstedt und Angersdorf verfügen über fortgeltende Flächennutzungspläne, welche noch zu Zeiten ihrer Eigenständigkeit erstellt worden sind.
Mittels eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet wird eine zielgerichtete Entwicklung der Gemeinde gewährleistet, da die geplante Entwicklung durch einen Flächennutzungsplan gebietsweise klar manifestiert wird. Die immer wieder viel beschworene strategisch günstige Lage von Teutschenthal im Herzen von Mitteldeutschland beschert unserer Gemeinde kontinuierliche Anfragen von Investoren, welche planen im Gemeindegebiet ihr jeweiliges Vorhaben zu realisieren. Derzeit werden diese Anfragen in der Regel über vorzeitige Bebauungspläne realisiert. Allerdings muss bei vorzeitigen Bebauungsplänen immer die Dringlichkeit im Verfahren nachgewiesen werden. Dies erschwert einige Vorhaben sehr und wirkt sich teilweise negativ aus auf die Entscheidung für unseren Standort. Zweck des Flächennutzungsplanes ist demnach eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung.
Inhaltlich trifft ein Flächennutzungsplan die grundsätzliche Entscheidung darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck die vorhandenen Flächen innerhalb des Gemeindegebietes genutzt werden sollen. Insbesondere hat der Flächennutzungsplan Bedeutung für die Ausweisung von neuen Baugebieten auf bisher unbebauten Flächen im Außenbereich. Die Gemeinde bringt damit ihren Willen zum Ausdruck, diese Bereiche in einem absehbaren Zeitraum zu neuen Baugebieten zu entwickeln. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen der Information anderer Bereiche der öffentlichen Verwaltung und können damit auch steuernd auf deren Maßnahmen wirken. Beispielsweise kann bei der Planung von infrastrukturellen und anderen öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen einkalkuliert werden, ob in deren Einzugsbereich neue Baugebiete entstehen. Ebenso sollen Baumaßnahmen, die der Realisierung von zukünftigen Planungen entgegenstehen oder diese erschweren, vermieden werden.
Auch hinsichtlich dem Thema Wirtschaftsförderung birgt ein ganzheitlicher Flächennutzungsplan große Potentiale. Mit einem Flächennutzungsplan wird die Gemeinde nicht mehr davon abhängig sein, ob sie für einen Investor augenscheinlich attraktiv ist, sondern die Gemeinde wird pro aktiv auf potentielle Investoren zugehen können um diese zu akquirieren.
Bei allem Enthusiasmus verbleibt dennoch ein kleiner Wehrmutstropfen. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes wird die Gemeinde die nächsten 1 – 2 Jahre beschäftigen und nicht unerhebliche Kosten auslösen. Vor dem Hintergrund avisierter Förderprogramme des Landes sind diese Ausgaben jedoch als zukunftweisend und unabdingbar einzustufen.
Ich möchte an dieser Stelle der Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Teutschenthal für die gründliche Vorbereitung des Gemeinderatsbeschlusses und dem Gemeinderat selbst für die mehrheitliche Entscheidung zu diesem wichtigen Vorhaben danken.
Herzlichst Ihr Bürgermeister
Tilo Eigendorf