Gemeinde Teutschenthal
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Bauleitplanung

Leistungsbeschreibung

Bauleitpläne:

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt genehmigt.

Bebauungsplan:

Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Über diesen Link gelangen Sie zu den aktuellen Bauleitplänen der Einheitsgemeinde Teutschenthal

An wen muss ich mich wenden?

Für Informationen zur Bauleitplanung der Gemeinde Teutschenthal wenden Sie sich direkt an das Sachgebiet Bauverwaltung der Gemeinde Teutschenthal. Ansprechpartner hierfür wären:


Herr Gerdes, Tel. 034601/36619, E-Mail: michael.gerdes@gemeinde-teutschenthal.de

 

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Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365