Gemeinde Teutschenthal
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Hund

Wo melde ich meinen Hund an?

Die Anmeldung eines Hundes erfolgt in der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Teutschenthal.

Zuständig: Frau Sura
Tel: 034601 36652
E-Mail: kathrin.sura@gemeinde-teutschenthal.de

Die Anmeldung beinhaltet

  • die Anmeldung nach dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) vom 23. Januar 2009
  • die Anmeldung zur Hundesteuer


Welche Angaben bzw.  Unterlagen sind erforderlich?

  • Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Rassezugehörigkeit des Hundes (auch Angaben der Kreuzung)
  • Name und Anschrift des Hundehalters


Für alle Hunde die nach dem 28.02.2009 geboren sind:

  • Kennnummer des Transponders (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA),
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).

 
Wo melde ich Änderungen in der Hundehaltung?

Die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Teutschenthal muss gemäß § 15 Abs. 4 HundeG LSA informiert werden über:

  • den Tod des Hundes unter Angabe des Todestages
  • die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages
  • die Änderung der Anschrift der Halterin oder des Halters
  • den Wechsel des Haftpflichtversicherers.


Gefährliche Hunde

Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier; (einschließlich Miniatur Bullterrier) sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind Hunde, deren Gefährlichkeit gesetzlich vermutet wird. (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA)

Die Rassezugehörigkeit eines Hundes bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp).

Diese Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn der Gemeinde Teutschenthal innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Hundehaltung durch einen Wesenstest nachgewiesen wurde, dass der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der Lage ist. (§ 3 Abs. 2  in Verbindung mit § 4 Abs. 1 HundeG LSA)

Gemäß § 4 Abs. 4 HundeG LSA unterliegen diese Hunde dem Zucht- und Vermehrungs- und Handelsverbot.


Was muss ich beachten, wenn ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist?

Erhält die Gemeinde Teutschenthal einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Aggressivität gezeigt hat, so hat die Gemeinde diesen Hinweis vom Amts wegen zu prüfen.

Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von diesem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist. (§ 3 Abs. 3 HundeG LSA)

Ein Hund, der sich im Einzelfall als gefährlich erwiesen hat, darf gemäß § 4 Abs. 2 HundeG LSA nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis ist schriftlich bei der Gemeinde Teutschenthal zu beantragen.


Welche Fristen sind zu beachten?

Jeder Hundehalter hat eine Anmeldepflicht und muss seinen Hund unverzüglich nach Aufnahme der Hundehaltung bei der an seinem Wohnsitz zuständigen Ordnungsbehörde anmelden.

Gemäß § 2 Abs. 2 HundeG LSA ist jede Person oder Stelle die einen Hund hält verpflichtet, den Hund spätestens sechs Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronische lesbarer Mikrochip) kennzeichnen zu lassen, der eine einmalig vergebene, unveränderliche Kennnummer enthält.

Weiterhin ist gemäß § 2 Abs. 3 HundeG LSA, die Halterin oder der Halter eines Hundes verpflichtet, spätestens 3 Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten.


Gebühren

Die Steuersätze entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.


Was sollte ich noch wissen?

Die von der Hundehalterin oder dem Hundehalter übermittelten Angaben werden in dem Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt gespeichert.

Gemäß § 16 HundeG LSA können Verstöße gegen das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.


Rechtsgrundlagen/Formulare:

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Abmeldung eines Hundes in der Gemeinde Teutschthal
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Anmeldung eines Hundes in der Gemeinde Teutschthal
PDF-Formular [(c) Gemeinde Teutschenthal]
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Am Busch 19
06179 Teutschenthal
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Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

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