Gebühren
1. Verwaltungsgebühren
a) Genehmigung zur Urnenbeisetzung: 7,00 Euro
b) Genehmigung zur Ausbettung/ Umbettung: 7,00 Euro
2. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
a) für ein Einzelwahlgrab für 20 Jahre: 600,00 Euro
b) für ein Doppelwahlgrab für 20 Jahre: 1.000,00 Euro
c) für ein einfaches Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen) für 20 Jahre: 600,00 Euro
d) für ein großes Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen) für 20 Jahre: 800,00 Euro
*zzgl. 50% Zuschlag für Bestattungen nicht ortsansässiger Personen
3. Nutzung der Urnengemeinschaftsanlage/ Kolumbarium (Urnenwald)
a) Urnengemeinschaftsanlage (anonym) für 20 Jahre: 600,00 Euro
b) für eine Urnenkammer in einem Kolumbarium für 20 Jahre: 900,00 Euro
*zzgl. 50% Zuschlag für Bestattungen nicht ortsansässiger Personen
4. Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr/ mindestens 5 Jahre
a) für ein Einzelwahlgrab: 30,00 Euro
b) für ein Doppelwahlgrab: 50,00 Euro
c) für ein einfaches Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen) für 20 Jahre: 30,00 Euro
d) für ein großes Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen) für 20 Jahre: 40,00 Euro
e) für eine Urnenkammer in einem Kolumbarium: 45,00 Euro
Für Grabstätten vor dem 01.01.2013 werden anteilige Nutzungsgebühren in Höhe von 15,00 Euro pro Jahr für die noch verbleibenden Ruhezeiten in einer Summe in Rechnung gestellt.
5. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren
a) Nutzung der Trauerhalle: 70,00 Euro
6. Einebnungs und Entsorgungsgebühren
a) Einzelgrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 150,00 Euro
b) Doppelgrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 220,00 Euro
c) einfache Urnengrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 90,00 Euro
d) große Urnengrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 110,00 Euro