Bekanntmachung zum Lärmaktionsplanes der Gemeinde Teutschenthal
Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Gemeinde Teutschenthal, ist durch Beschluss des Gemeinderates Teutschenthal am 15.10.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 31.07.2024 in der Zeit vom 01.08.2024 bis einschließlich 31.08.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Gemeinde Teutschenthal finden Sie hier:
Link auf der Stadt-/Gemeinde-Homepage
sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:
https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Lärmaktionsplan.pdf |
6.2 MB |