Gemeinde Teutschenthal

Befreiung von der Ausweispflicht

Befreiung von der Ausweispflicht

Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist für Personen möglich, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnende Personen und behinderte Personen).

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst beantragt werden, wenn der Personalausweis und/ oder Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen ist.

Die Beantragung kann schriftlich oder durch Vorsprache eines Betreuers/ Betreuerin oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Bei persönlicher Vorsprache wird die Befreiung von der Ausweisplicht sofort ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag der betroffenen Person
  • ärztliches Attest (z.B. vom Hausarzt, Krankenheim oder Pflegedienst)
  • der bisherige Personalausweis
  • Personalausweis, Reisepass oder ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person oder notarielle Vollmacht
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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
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Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

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Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis: An den Brückentagen Freitag, den 2. Mai 2025, sowie Freitag, den 30. Mai 2025 , bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.