Gemeinde Teutschenthal

Befreiung von der Ausweispflicht

Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist für Personen möglich, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnende Personen und behinderte Personen).

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Ausstellung Personalausweis

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Ausgenommen davon sind Personen, die sich mit einem Reisepass ausweisen können.

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Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

E-Mail: 

Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr