Führungszeugnis
Beschreibung der Dienstleistung
Ein Führungszeugnis kann nur dort ausgestellt werden, wo die antragstellende Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Bearbeitung
· ca. 2 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- für behördliche Zwecke:
Anschrift der Behörde (möglichst keine Postfachangabe) und Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Geschäftszeichens - für ein erweiterten Führungszeugnis
die schriftliche Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, mit Angabe von Vor- und Familiennamen des Betroffenen
Antragstellung
- persönlich
- bei der Antragstellung für einen Minderjährigen ist diese durch einen gesetzlichen Vertreter möglich
- mit Ausnahme des europäischen Führungszeugnisses ist eine Antragstellung auch online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamtes für Justiz möglich
Voraussetzungen dafür:
- elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
- ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt bzw. eine Master- oder Visacard
- ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z. B. Scanner), um Nachweise zu digitalisieren und hochzuladen
- aus Sicherheitsgründen besteht keine Möglichkeit, das Führungszeugnis selbst auszudrucken
- sie erhalten das private Führungszeugnis mit der Post
- sollten Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieses an die Behörde gesandt
- weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz in Bonn
Auszug Gewerbezentralregister
Beschreibung der Dienstleistung
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“, ob einen juristische oder Privatperson bereits gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt. Auszugsbeantragung nach Territorialprinzip bei der örtlich zuständigen Behörde (Wohnsitzbehörde/ Gewerbebehörde des Unternehmenssitzes bei juristischen Personen).
Bearbeitung
- sofortige Weiterleitung an das Bundesamt für Justiz
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
Antragsstellung
- persönlich
- online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamtes für Justiz
Voraussetzungen dafür:
- elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
- ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt bzw. eine Master- oder Visacard
- ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z. B. Scanner), um Nachweise zu digitalisieren und hochzuladen
- weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz in Bonn