Ausstellung Reisepass
Beschreibung der Dienstleistung
Für Reisen in einige Länder außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich.
Bearbeitung
- ca. 3-4 Wochen
- in dringenden Fällen kann ein Expressreisepass beantragt werden (Werkdauer 3-4)
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder der gültige Personalausweis Geburts- bzw. Eheurkunde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- die anfallende Gebühr für den Reisepass
zusätzliche Hinweise
- Verlängerungen von Reisepässen sind nicht möglich
- durch Änderung persönlicher Daten, wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, wird der Reisepass ungültig
- der Verlust eines Reisepasses muss unverzüglich in der Meldebehörde angezeigt werden.
- Informationen über die Einreisbestimmungen in andere Länder finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes
- bei Beantragung eines Reisepasses für minderjährige Kinder ist folgendes zu beachten:
Für die Beantragung eines Reisepasses ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein Elternteil muss persönlich bei der Beantragung erscheinen.
Das Elternteil, welches nicht persönlich erscheint, muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie den Personalausweis oder Reisepass oder eine gut leserliche Kopie mitgeben.
Bei nichtverheirateten Eltern ist das alleinige Sorgerecht durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z.B. Negativbescheinigung des Jugendamtes).
Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift muss das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden.
Abholung
- die Abholung kann persönlich oder durch andere Personen mit einer Abholvollmacht erfolgen
- der alte Reisepass ist immer mitzubringen
Hinweise zur Beantragung von Reisepässen für Kinder:
Zusätzliche Unterlagen sind mitzubringen:
- Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Personalausweis bzw. Reisepass (bzw. eine gut lesbare Kopie)
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Wegen vorzunehmender Identitätsprüfungen und ggf. zur Aufnahme der Unterschrift in den Reisepass ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht wird.
Mindestens ein Sorgeberechtigter muss immer zur Antragstellung persönlich erscheinen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Vollmacht Abholung Ausweisdokumente |
0.6 MB |
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Zustimmung GSV Ausweisdokument |
81 KB |