Ausstellung Kinderreisepass
Beschreibung der Dienstleistung
Für Kinder können für Reisen ins Ausland Kinderreisepässe ausgestellt werden. Ein Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahres. Verlängert werden können Kinderreisepässe, deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist.
Bearbeitung
- bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sofort
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Personalausweis bzw. Reisepass (bzw. eine gut lesbare Kopie)
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Wegen vorzunehmender Identitätsprüfungen und ggf. zur Aufnahme der Unterschrift in den Kinderreisepass ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht wird.
Mindestens ein Sorgeberechtigter muss immer zur Antragstellung persönlich erscheinen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Zustimmung GSV Ausweisdokument |
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