Kirchenaustritt
Zuständig für die Entgegennahme und Beurkundung der Kirchenaustrittserklärung ist das Standesamt des Bezirkes, in dem die erklärende Person wohnhaft ist.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- wenn verheiratet, Eheurkunde
- wenn vorhanden, Taufurkunde bzw. -bescheinigung.
Die Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung ist nach dem § 1 Kirchenaustrittsgesetz und dem Kostentarif 80 zur Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebührenpflichtig (30,00 Euro) und kann nur von der austretenden Person persönlich beim Standesamt erklärt werden.
Über die Erklärung erteilt das zuständige Standesamt der ausgetretenen Person eine Bescheinigung.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin: 034601 / 366 48.