Beisetzung, Umbettung und Einebnung
![Urnengräber Friedhof OT Steuden [(c): Gemeinde Teutschenthal] Urnengräber Friedhof OT Steuden [(c): Gemeinde Teutschenthal]](https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/datei/vorschau/100x100/id/4147,1195/dsc_3348.jpg?0=picture)
Beisetzung:
Der Termin für die Beisetzung wird in Absprache zwischen den Angehörigen und den Bestattern sowie mit der Friedhofsverwaltung festgelegt. An Sonn- und Feiertagen finden keine Beisetzungen statt.
Die Trauerfeier zur Beisetzung kann in der Trauerhalle oder am Grab abgehalten werden.
Die Ruhezeit bei Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen beträgt gemäß § 10 der Friedhofssatzung der Gemeinde Teutschenthal grundsätzlich 20 Jahre.
Folgende Grabarten stehen auf den Friedhöfen der Gemeinde Teutschenthal zur Auswahl:
- Reihengrabstätten für Erdbestattungen
- Reihengrabstätten für Urnenbestattungen
- Einzelwahlgrabstätte für Erdbestattung
- Doppelwahlgrabstätte für Erdbestattung
- Einfache und große Urnenwahlgrabstätte
- Urnengemeinschaftsanlage (grüne Wiese)
Umbettung:
Eine Umbettung erfolgt nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte. Da die Ruhe der Toten grundsätzlich nicht gestört werden darf, kann die Zustimmung nur bei vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden.
Die Kosten für die Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an den benachbarten Grabstätten und Anlagen durch die Umbettung entstehen, muss der Antragssteller übernehmen.
Einebnung:
Eine Einebnung findet zwei Mal pro Jahr (April und Oktober) statt. Diese erfolgt nur auf Antrag. Die Kosten einer Einebnung können der aktuellen Friedhofsgebührensatzung entnommen werden.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Antrag Umbettung.pdf |
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Antrag Einebnung |
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