Grundstücksangelegenheiten
Ansprechpartner für:
- Kauf und Verkauf von gemeindeeigenem Grund und Boden
- Bauerlaubnisverträge
- Grundbucheintragungen: Wegerecht, Dienstbarkeiten, Leitungsrechte
- Bereinigung von Eigentumsverhältnisse
Frau Paul
Amt für Liegenschaften
E-Mail: beatrix.paul@gemeinde-teutschenthal.de
Tel.: 034601 / 36 621
Verpachtung
Wichtiger Hinweis in Sachen Verpachtung von Garagenflächen:
[Auszüge aus dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG), siehe unten]
Aus dem Schuldrechtsanpassungsgesetz ergeht, dass die zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik erbauten Garagen, auf gemeindeeigenem Grund und Boden, nach Beendigung eines bestehenden Pachtverhältnisses in das Eigentum der Gemeinde übergehen, unabhängig davon, ob es zur damaligen Zeit dafür eine Baugenehmigung gab oder nicht.
Es bestehen daher keine Ansprüche die Garagen an andere Bürger zu verkaufen.
Die Gemeinde ist zu dem nicht verpflichtet ein Pachtverhältnis mit „dem Käufer“ einzugehen.
Frau Loewe
Amt für Liegenschaften
E-Mail: jana.loewe@gemeinde-teutschenthal.de
Tel.: 034601 / 36 659
Vorkaufsrecht
Gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde das allgemeine Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Wird dieses nicht ausgeübt, ist auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. In der Regel wird durch den Notar, der den jeweiligen Kaufvertrag beurkundet hat, angefragt.
Für das Ausstellen einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (eine Urkunde über das Nichtausüben des Vorkaufsrechts) wird eine Gebühr gemäß Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Teutschenthal erhoben.
Der Kostenschuldner wurde zuvor im Kaufvertrag festgelegt.
Die Urkunde wird direkt an den berechtigten Notar versandt, um die für den Eigentumsübergang notwendige Voraussetzungen zu schaffen (Zustellung Grundbuchamt).
Herr Gerdes
Bereich Bürgermeister
E-Mail: michael.gerdes@gemeinde-teutschenthal.de
Tel.: 034601 / 36 619
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Auszüge aus dem SchuldRAnpG Auszüge Schuldrechtsanpassungsgesetz |
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