Gemeinde Teutschenthal
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Grundstücksangelegenheiten

Ansprechpartner für:

  • Kauf und Verkauf von gemeindeeigenem Grund und Boden
  • Bauerlaubnisverträge
  • Grundbucheintragungen: Wegerecht, Dienstbarkeiten, Leitungsrechte
  • Bereinigung von Eigentumsverhältnisse


Frau Paul

Amt für Liegenschaften
E-Mail: beatrix.paul@gemeinde-teutschenthal.de
Tel.: 034601 / 36 621

 

Verpachtung

Wichtiger Hinweis in Sachen Verpachtung von Garagenflächen:

[Auszüge aus dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG), siehe unten]

 

Aus dem Schuldrechtsanpassungsgesetz ergeht, dass die zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik erbauten Garagen, auf gemeindeeigenem Grund und Boden, nach Beendigung eines bestehenden Pachtverhältnisses in das Eigentum der Gemeinde übergehen, unabhängig davon, ob es zur damaligen Zeit dafür eine Baugenehmigung gab oder nicht.

Es bestehen daher keine Ansprüche die Garagen an andere Bürger zu verkaufen.

Die Gemeinde ist zu dem nicht verpflichtet ein Pachtverhältnis mit „dem Käufer“ einzugehen.

Frau Loewe

Amt für Liegenschaften
E-Mail: jana.loewe@gemeinde-teutschenthal.de 
Tel.: 034601 / 36 659

 

Vorkaufsrecht

Gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde das allgemeine Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Wird dieses nicht ausgeübt, ist auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. In der Regel wird durch den Notar, der den jeweiligen Kaufvertrag beurkundet hat, angefragt.

Für das Ausstellen einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (eine Urkunde über das Nichtausüben des Vorkaufsrechts) wird eine Gebühr gemäß Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Teutschenthal erhoben. 

Der Kostenschuldner wurde zuvor im Kaufvertrag festgelegt.

Die Urkunde wird direkt an den berechtigten Notar versandt, um die für den Eigentumsübergang notwendige Voraussetzungen zu schaffen (Zustellung Grundbuchamt).

Herr Gerdes

Bereich Bürgermeister
E-Mail: michael.gerdes@gemeinde-teutschenthal.de 
Tel.: 034601 / 36 619

Symbol Beschreibung Größe
Auszüge aus dem SchuldRAnpG
Auszüge Schuldrechtsanpassungsgesetz
0.2 MB

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Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

E-Mail: 

Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis: Für den Besuch in der Gemeindeverwaltung ist kein Termin erforderlich.

Wichtiger Hinweis: Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, den 15.05.2026, aufgrund des Brückentages geschlossen.