Gebühren
1. Verwaltungsgebühren
a) Genehmigung zur Urnenbeisetzung: 20,16 Euro
b) Genehmigung zur Ausbettung/ Umbettung: 20,16 Euro
2. Verleihung von Nutzungsrechten an Reihengrabstätten
a) für ein Erdreihengrab für 20 Jahre: 984,85 Euro
b) für ein Urnenreihengrab für 20 Jahre: 673,85 Euro
3. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
a) für ein Einzelwahlgrab für 20 Jahre: 1.114,44 Euro
b) für ein Doppelwahlgrab für 20 Jahre: 1.902,32 Euro
c) für ein einfaches Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen) für 20 Jahre: 803,43 Euro
d) für ein großes Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen) für 20 Jahre: 971,89 Euro
4. Nutzung der Urnengemeinschaftsanlagen
a) Urnengemeinschaftsanlage (anonym) für 20 Jahre: 745,55 Euro
b) Urnengemeinschaftsanlage (teilanonym) mit Marmorstele für 20 Jahre: 840,62 Euro
c) Urnengemeinschaftsanlage (teilanonym) mit Holzstele für 20 Jahre: 833,21 Euro
5. Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr/ mindestens 5 Jahre
a) für ein Einzelwahlgrab: 55,72 Euro
b) für ein Doppelwahlgrab: 95,12 Euro
c) für ein einfaches Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen): 40,17 Euro
d) für ein großes Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen): 48,59 Euro
6. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren
a) Nutzung der Trauerhallen: 146,89 Euro
7. Einebnungs- und Entsorgungsgebühren
a) Einzelgrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 253,38 Euro
b) Doppelgrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 380,08 Euro
c) einfache Urnengrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 174,20 Euro
d) große Urnengrabstätte einschließlich Beräumung Grabstein Einfassung und Entsorgung von Blumen: 190,04 Euro