Öffentliche Bekanntmachung: Hinweise zur Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung, zur Anleinpflicht und zum Schutz von Wildtieren
Die Gemeinde Teutschenthal weist auf die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Teutschenthal, des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt (SOG LSA) sowie des Landeswaldgesetzes Sachsen Anhalt (LWaldG) hin.
Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen
Das Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen – insbesondere von Ackerflächen, Wiesen, Grasflächen und begleitenden Grasstreifen – ist nicht gestattet, sofern diese nicht als öffentliche Wege gewidmet sind. Diese Flächen dienen der Futtermittelproduktion und unterliegen besonderen hygienischen Anforderungen. In den vergangenen Monaten wurde vermehrt festgestellt, dass es insbesondere durch freilaufende Hunde zu Verunreinigungen durch Hundekot gekommen ist. Hundekot kann Krankheitserreger, darunter den Parasiten Neospora caninum, enthalten, der bei Rindern Totgeburten verursachen kann und somit eine erhebliche Gefährdung der landwirtschaftlichen Tierhaltung darstellt.
Wildtierschutz
Freilaufende Hunde können Wildtiere erheblich beeinträchtigen. Durch Stress, Aufscheuchen oder das Zerstören von Nestern kann es zu Störungen in der Fortpflanzung, zur Gefährdung von Jungtieren oder im schlimmsten Fall zum Töten von Wildtieren kommen. Dies kann schwerwiegende Folgen für lokale Wildtierpopulationen haben.
Gemäß § 28 Abs. 2 Landeswaldgesetz Sachsen Anhalt (LWaldG) sind Hunde im Wald und in der freien Landschaft anzuleinen, um Störungen und Gefährdungen von Wildtieren zu vermeiden.
Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben appelliert die Gemeinde an das Verständnis und die Rücksichtnahme aller Hundehalterinnen und Hundehalter. Verantwortungsbewusstes Verhalten trägt maßgeblich zum Schutz der Natur und zur Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren bei.
Brut- und Setzzeit
Vom 1. März bis zum 15. Juli befindet sich das Wild in Sachsen Anhalt in der Brut- und Setzzeit. In diesem Zeitraum bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Alle Flächen außerhalb bebauter Gebiete werden zur sensiblen Kinderstube, in der Wildtiere besonders viel Ruhe benötigen und nicht gestört werden dürfen.
Anleinpflicht im Gemeindegebiet
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Teutschenthal sowie den landesrechtlichen Vorgaben besteht im gesamten Gemeindegebiet eine Anleinpflicht
für Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Anlagen. Diese dient der öffentlichen Sicherheit sowie dem Schutz von Nutztieren und Wildtieren.
Die Landwirte der Gemeinde Teutschenthal danken allen Bürgerinnen und Bürgern für die Beachtung der geltenden Regelungen und für ihr verantwortungsbewusstes Verhalten zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion und der heimischen Tierwelt.