Informationen zur Schulanmeldung 2027
Jetzt NEU: Digitale Anmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2027/2028 für die Grundschulen in Teutschenthal und Holleben
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden zum Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig.
Die Anmeldung für die Grundschulen in Teutschenthal und in Holleben erfolgen digital über das vom Bildungsministerium bereitgestellte „Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt“.
Das „Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt“ und weitere Informationen zur Registrierung und Anmeldung finden Sie hier: https://sps.bms-lsa.de/
Die Online- Anmeldungen sind im Zeitraum vom 05. Januar und bis spätestens 15. Februar 2026 möglich.
Nach der digitalen Anmeldung folgen die persönlichen Aufnahmegespräche mit Ihnen und Ihrem Kind in den Grundschulen.
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Grundschule Teutschenthal “Am Talkessel” Am Stadion 9
06179 Teutschenthal
Tel.: 034601 – 24627
E-Mail:
Schuleinzugsbereich:
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Termine Aufnahmegespräche an der
Grundschule Teutschenthal:
am Mittwoch 25.02.2026 in der Zeit von 14.00 bis 17.30 Uhr oder
am Donnerstag 26.02.2026 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind. Die Kinder werden durch Sie als Eltern in der Grundschule angemeldet. Dazu ist bitte die Geburtsurkunde oder das Buch der Familie mitzubringen sowie bei alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung. |
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Grundschule Holleben Lutherplatz 3
06179 Teutschenthal - Holleben
Tel.: 0345 – 6130247
E-Mail:
Schuleinzugsbereich: Ortsteil Angersdorf
Ortsteil Benkendorf
Ortsteil Holleben
Ortsteil Zscherben
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Termine Aufnahmegespräche an der
Grundschule Holleben:
am Dienstag 24.02.2026 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
am Mittwoch 25.02.2026 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Die Termine für die Aufnahmegespräche in der Grundschule Holleben können online über das Serviceportal gebucht werden. Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind. Die Kinder werden durch Sie als Eltern in der Grundschule angemeldet. Dazu ist bitte die Geburtsurkunde oder das Buch der Familie mitzubringen sowie bei alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung. |
Kann die Einschulung verschoben werden?
In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden. Den Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht können Sie über die Grundschule beim Landesschulamt bis zum 15.04.2027 stellen. Der Antrag ist zu begründen und zu belegen. Das Landesschulamt teilt Ihnen bis zum 31.05.2027 die Entscheidung zum Antrag mit.
Was ist zu tun, wenn das Kind in einer Grundschule außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches aufgenommen werden soll?
Soll Ihr Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches befindet, müssen Sie einen Antrag auf Ausnahme in der für Ihr Kind zuständigen Grundschule stellen. Das Antragsformular erhalten Sie über die Grundschulen oder bei der Gemeinde Teutschenthal – Amt für Bildung und Soziales (E-Mail: bildung.soziales@gemeinde-teutschenthal.de).
Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen in den Grundschulen zur Verfügung.
Informationen zu den Schulanmeldungen für die Grundschulen in Schafstädt und Höhnstedt
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Grundschule Schafstädt
Hanno-Günther-Straße
06246 Bad Lauchstädt – OT Schafstädt Tel.: 034636 – 60287
E-Mail:
Schuleinzugsbereich:
Ortsteil Steuden
Ortsteil Dornstedt
Ortsteil Etzdorf
Ortsteil Asendorf
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Am 10.02.26 findet für die Schulanfänger im Schuljahr 2027/28 die Schulanmeldung in der Grundschule Schafstädt statt. Jedes zukünftige Einschulungskind erhält eine Einladung mit einem Termin (Uhrzeit) an diesem Tag. https://www.gs-schafstaedt.bildung-lsa.de/schulanfaenger-/schulanfaenger-2027-28/
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Weinberggrundschule Höhnstedt
Hauptstr. 12a
06198 Salzatal – OT Höhnstedt
Tel.: 034601 – 31778
E-Mail:
Schuleinzugsbereich:
Ortsteil Langenbogen nördlich der B 80
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Anmeldung der SchulanfängerInnen 2027/28 in der Weinberggrundschule Höhnstedt: Montag, den 23. Februar 2026 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Die telefonische Terminvergabe findet in der Woche vom 09. bis 13.02.26 jeweils von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr statt. Bitte stellen Sie Ihr Kind zum vereinbarten Termin am 23.02.26 persönlich in der Schule vor und halten Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bereit. |
Besuch einer Grundschule außerhalb des Schuleinzugsbereiches
Mit folgenden Formular können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Grundschule außerhalb des Schuleinzugsbereiches gemäß § 41 (1) SchulG LSA stellen.
| Symbol | Beschreibung | Größe |
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2025_Antrag Beschulung außerhalb des Schulbezirkes.pdf |
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