Teutschenthal obsiegt im Rechtsstreit Pappelgrund
Im langjährigen Rechtsstreit um das Teutschenthaler Strandbad Pappelgrund war die Gemeinde auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Naumburg erfolgreich. Im Termin am 01.Februar 2022 hat der Senat die Berufung der Bäder- und Eventmanagement GmbH zurückgewiesen. Diese war gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle in Berufung gegangen. Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung vom 17.05.2021 für Recht erkannt, dass die Bäder- und Eventmanagement GmbH verpflichtet ist, an die Gemeinde Teutschenthal einen Betrag über 12.711,50 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Weiteren hatte das Gericht entschieden, dass die Beklagte das Strandbad zu räumen und an die Gemeinde Teutschenthal im geräumten Zustand herauszugeben hat.
Zwischen der Gemeinde und der Pächterin kam es bereits 2018 zu Unstimmigkeiten wegen erheblichen Zahlungsrückständen, unzureichender Öffnungszeiten und dem Pflegezustand des Strandbades. Nach Übernahme der Amtsgeschäfte hatte Bürgermeister Eigendorf den Sachverhalt zur Chefsache erklärt und den bis in das Jahr 2048 laufenden Pachtvertrag im Sommer 2020 gekündigt. „Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg sind wir einer Reaktivierung des Strandbades Pappelgrund einen großen Schritt nähergekommen.“ Das Oberlandesgericht muss nun noch darüber entscheiden, ob es der Bäder- und Eventmanagement GmbH die Möglichkeit einer Revision zum Bundesgerichtshof zulässt. Die Zulassung setzt ein „Allgemeininteresse“ an dem zu entscheidenden Fall voraus, so Eigendorf.
Sofern das Urteil in Rechtskraft erwächst und die Herausgabe erfolgt, muss die Gemeinde sich zunächst einen Überblick über das mutmaßlich verwahrloste Gelände und deren Einrichtungen verschaffen. In einem zweiten Schritt soll dann in Abstimmung mit dem Gemeinderat über die Bedingungen einer erneuten Verpachtung verhandelt werden. „Wir werden zu gegebener Zeit die Verpachtung öffentlich ausschreiben und den aus Sicht einer Mehrheit geeignetsten Pächter finden“, lässt der Bürgermeister anmerken.
(Bildquelle: Sammlung Mike Leske)