Allgemeinverfügung
zur Untersagung von Veranstaltungen sowie zur Einschränkung der Nutzung öffentlicher Gebäude anlässlich der Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Die Gemeinde Teutschenthal erlässt gem. § 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.014 die nachfolgende Allgemeinverfügung zur Untersagung von Veranstaltungen sowie zur Einschränkung der Nutzung öffentlicher Gebäude anlässlich der Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2).
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20200314_Allgemeinverfügung_CORONA.pdf |
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