Gemeinde Teutschenthal
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06. Juni 2021

Gem. § 26 Abs. 2 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) werden hiermit die im Wahlgebiet der Gemeinde Teutschenthal vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum 21.04.2021 wahlberechtigte Personen des oben genannten Wahlgebietes als Mitglieder des Wahlvorstandes für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06. Juni 2021 vorzuschlagen.

Der Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher als Vorsitzende/m, seiner Stellvertreterin/ seinen Stellvertreter, einer Schriftführerin/ einen Schriftführer und bis zu 6 Beisitzerinnen/Beisitzern (§ 5 Abs. 1 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt – LWO LSA)

Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 8 Abs. 3 LWO LSA ein Wahlehrenamt nicht innehaben.

Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Wahlvorstände sind ehrenamtlich tätig. Die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 49 LWG LSA.

Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschriften liegt in der Regel nur vor für:

  1.  die Mitglieder der Landesregierung, des Bundestages und des Landtages,
  2.  die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug dieses Gesetzes oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3.  Wahlberechtigte, die am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet haben,
  4.  Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,
  5.  Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen, durch Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen,
  6.  Wahlberechtigte, die sich am Wahltage aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten,
  7.  Wahlberechtigte, die aus politischen oder religiösen Gründen die Beteiligung an Wahlen ablehnen.

 

Teutschenthal, den 24.03.2021

Kübler
Gemeindewahlleiter

 

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