Erstattungsregelung - erhobene Kitabeiträge für den Monat Mai
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
das Land Sachsen-Anhalt erstattet für den Monat Mai den Eltern, die Ihre Kinder aufgrund von Kita- und Hortschließungen zu Hause betreuen mussten bzw. freiwillig selbst betreut haben die Kitabeiträge zurück. Dies gilt, wenn die Schließung der Einrichtungen mehr als 14 Kalendertage in einem Kalendermonat andauert. Da Wochenende und Feiertage mit rein zählen, wurden in der Gemeinde Teutschenthal die 14 Tage überschritten. Die Gemeinde Teutschenthal erstattet somit den Eltern, deren Kinder die Kindertagesstätte in der Notbetreuung im Mai nicht besucht haben, die Kita- Hortgebühren zurück.
Die Rückerstattung erfolgt bis spätestens 01.08.2021. Eine Erstattung durch das Aussetzen eines Monatsbeitrages ist nicht möglich. Die Lastschriftverfahren erfolgen weiterhin wie gewohnt zum 01. eines jeden Monats. Wir bitten außerdem darum, die Daueraufträge und Überweisung zum 01. eines Monats ebenfalls beizubehalten um zusätzliche Gebühren (Mahngebühren und Säumniszuschläge) zu vermeiden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.