Weitere Öffnungsschritte der Sportstätten, Dorfgemeinschaftshäusern und Wiederaufnahme des Sportbetriebes ab 07.06.2021
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit der nunmehr 1. Änderung zur 13. Eindämmungsverordnung vom 01.06.2021 weitere Lockerungen für das Sporttreiben beschlossen.
Der Inzidenzwert lag an fünf aufeinanderfolgenden Tag unter 35, demnach gelten gemäß §13 (2) Nummer 22 und 23 der 13. Eindämmungsverordnung folgende Regelungen:
- der Trainingsbetrieb des organisierten Sports ist in geschlossenen Räumen ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet, wobei die Anzahl der Person auf 1 Person je 20 angefangene Quadratmeter begrenzt ist
- der organisierte Sportbetrieb außerhalb des Trainingsbetriebs ist im Freien als Kontaktsport mit höchstens 30 Personen und kotaktfrei mit höchstens 200 Personen gestattet
- die Anzahl der Zuschauer in geschlossenen Räumen erhöht sich auf 50 Personen und im Freien auf 100 Personen; bei der Ermittlung der Anzahl der Besucher werden vollständig geimpfte und genesene Personen nicht berücksichtigt
Beigefügt befindet sich die 1. und 2. amtliche Bekanntmachung des Landkreis Saalekreis zu oben genannten Lockerungen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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1. Amtliche Bekanntmachung |
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2. Amtliche Bekanntmachung |
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