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Maßnahmen des Landkreises Saalekreis nach § 28 b Infektionsschutzgesetz (Notbremse)

Als zuständige Behörde gemäß §§ 28b Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) i.V.m. §§ 4 Abs. 1, 19 Abs. 2 Satz 1, 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA) macht der Landkreis Saalekreis folgende Bekanntmachung.

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Amtliche Bekanntmachung der Maßnahmen nach § 28b Abs. 1, 3 IfSG
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Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

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Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Hinweis: Für den Besuch in der Gemeindeverwaltung ist kein Termin erforderlich.

 

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