Eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen ab 01.03.2021
Sehr geehrte Personensorgeberechtigte, sehr geehrte Eltern,
gemäß § 2 (6) des Erlasses zum Eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.02.2021 gilt vor Beginn der Betreuung zum 01.03.2021 folgendes:
Für zu betreuende Kinder ist durch die Eltern vor Beginn der Betreuung nach dem 28.02.2021 einmalig eine schriftliche Bestätigung abzugeben, mit der sie verpflichtet erklären, dass sie Ihr Kind jeden Tag frei von einschlägigen COVID 19- Symptomen übergeben und dass auch kein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person bestand. Danach erklären die Eltern mit jeder Übergabe des Kindes an die Einrichtung (durch schlüssiges Handeln), dass das Kind frei von einschlägigen Symptomen ist, die nicht auf chronische Krankheiten oder Allergien zurückzuführen sind.
Das dazugehörige Formular finden Sie beigefügt. Dieses ist bitte ausgefüllt am Montag vor Betreuungsbeginn in der jeweiligen Kindertagesstätte oder Horteinrichtung abzugeben. Bei der Betreuung in einer Horteinrichtung ist durch die Eltern darauf zu achten, Ihren Kindern das Formular ausgefüllt mitzugeben, wenn der Frühhort nicht besucht wird. Sollte die Kinder nach dem Besuch der Grundschule in der Nachmittagsbetreuung im Hort keinen Nachweis vorzeigen, ist eine Betreuung an diesem Tag nicht möglich.
Sarah Katharina Klein
SB Kita/Grundschulen/Hort
Symbol | Beschreibung | Größe |
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formular gesundheitsbestätigung |
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2021 02 23 erlass eingeschränkter regelbetrieb |
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