Kita- Hortbeiträge Januar 2021
Runderlass Land Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
nach einem aktuell den Trägern der Einrichtungen vorliegenden Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.01.2021, erstattet das Land Sachsen-Anhalt den Gemeinden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Einnahmeverluste der Elternbeiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz. Das Land Sachsen-Anhalt hat für den Monat Januar 2021 beschlossen, den Gemeinden die Elternbeiträge nur für die Kinder zu erstatten, die auf Grund der vom Land getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt nicht in einer Einrichtung betreut worden sind.
Die Gemeinde Teutschenthal erhebt daher die Elternbeiträge in voller Höhe bei den Eltern, die für den Monat Januar 2021 eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Wir bitten darum, dass diejenigen, die die Notbetreuung nicht genutzt aber den Januarbeitrag bereits geleistet haben, keine Rückbuchung des Elternbeitrages veranlassen, um so die Kosten der dabei anfallenden Rücklastgebühren zu vermeiden. Sollte eine Rückbuchung dennoch veranlasst werden, sind die dabei anfallenden Rücklastgebühren selber zu tragen. Wann eine Rückzahlung der Beiträge erfolgt, kann zum momentanen Zeitpunkt noch nicht konkret gesagt werden. Diese Rückzahlung hängt von der Erstattung der Beiträge durch das Land Sachsen-Anhalt an die Gemeinden ab.
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Gemeinsamer Runderlass vom 12.01.2021 |
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