Information zur pandemiebedingten Kita-Schließung
Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt am 08. Januar 2021 die Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Danach bleiben Schulen, Kindergärten und Kinderhorte vorerst bis einschließlich 31.01.2021 geschlossen. Für Kinder mit mindestens einem Sorgeberechtigten in einem der sog. systemrelevanten Arbeitsbereich besteht ein Anspruch auf eine Notbetreuung, sofern keine alternative private Betreuung (insb. durch Familienangehörige oder Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung, z.B. Homeoffice, etc.) des Kindes möglich ist. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist die Bestätigung des Arbeitgebers sowie die Versicherung des Sorgeberechtigten zur fehlenden Alternativbetreuung notwendig. Mangels derzeit aktueller Formulare über die o. g. Bestätigungen ist auf die vorhandenen Formulare auf der Homepage beim Landkreis Saalekreis www.saalekreis.de unter der Rubrik Coronavirus zurückzugreifen.
Verbindliche Angaben über die Möglichkeit einer etwaig geplanten Erstattung der Kitabeiträge der Sorgeberechtigten, welche nach der geltenden Verordnung keinen Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt mangels abschließender landesrechtlicher Regelung noch nicht gemacht werden.