Öffnung der Sportstätten und Wiederaufnahme des Sportbetriebes in dem Zeitraum 01.12.2020 – 20.12.2020
Gemäß § 8a Absatz 1 der Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung wird im Zeitraum 01.12.2020 bis 20.12.2020 der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin untersagt. Dies gilt sowohl für alle Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.
Ausgenommen hiervon und somit bevollmächtigt die Sportstätten im Freien und in geschlossenen Räumen zu nutzen, sind:
1) Individualsport allein, zu zweit oder mit eigenen Hausstand und
2) Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Kleingruppen bis maximal fünf Personen, einschließlich des Trainers oder Betreuenden.
Die Gemeinde Teutschenthal als Betreiber der Sportstätten gestattet die eingeschränkte Nutzung mit den folgenden Maßgaben:
1) Einhaltung eines Abstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht
2) Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten
3) die Ausübung von Individualsport mit Körperkontakt erfolgt mit festen Partnern
4) Zuschauer sind nicht zugelassen
5) Entsprechende Hygienekonzepte sind vorzuhalten
6) Die Sportvereine und Sportgruppen haben eigenverantwortlich die Einhaltung der Regelungen der jeweils gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zu erfüllen
7) Zu jeder Trainingseinheit ist eine Liste mit den Teilnehmerdaten durch die jeweiligen Sportvereine und Sportgruppen zu erstellen
8) Nur symptomfreie Personen dürfen die Halle betreten, wer in den vergangenen 14 Tagen Erkältungssymptome oder Fieber hatte, darf nicht am Training teilnehmen