Gemeinde Teutschenthal
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Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Bereich - Eine Aufgabe die nicht nur auf die Gemeinde fällt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

immer wieder wird die Sauberkeit der öffentlichen Straßen, Fußwege und Flächen bemängelt. Auch in Wintern wie dem Vergangenen, mit starken Schneefällen, ist der Unmut schnell groß, wenn die Natur das gewohnte Umfeld weiß verhüllt. Ohne an dieser Stelle der fachmännischen Auswertung der in sehr großer Anzahl in der Gemeindeverwaltung eingegangenen Fragebögen zum IGEK vorweggreifen zu wollen, zeigt bereits eine erste Durchsicht, dass Sauberkeit und Ordnung bei der überwiegenden Bevölkerung ein hohes Bedürfnis ist. An dieser Stelle soll dies zum Anlass genommen werden, um sich einmal mehr mit der bestehenden Satzung zu diesem Thema zu befassen.

Ansatz

Die Verantwortlichkeiten in diesem Bereich regelt die „Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst“. Die Gemeinde Teutschenthal hat mit dieser im Jahre 2012 im Gemeinderat verabschiedeten Satzung beschlossen, wo die Zuständigkeiten liegen und hat die notwendigen Handlungen der sog. Verpflichteten klar definiert. Diese finden Sie hier.

Rechtslage

Verpflichtet zur Reinigung der öffentlichen Straßen sind gemäß § 1 der Satzung die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke. Die Reinigungspflicht erstreckt sich dabei auf die Fahrbahnen, die Parkplätze, die Straßenrinnen und die Einflussöffnungen der Straßenkanäle, die Gehwege und Borde, die Böschungen und Stützmauern sowie die Überwege. Geregelt ist ferner, dass sich der Umfang der Reinigungspflicht auch auf den Winterdienst erstreckt.

Bei den Fahrbahnen einschließlich der Straßenrinnen und Einflussöffnungen gliedert sich die Reinigungspflicht und der Winterdienst in Straßenkategorien. In dem in Anlage 1 zur Satzung enthaltenen Straßenverzeichnis aller Straßen der Gemeinde Teutschenthal wird unterschieden, wo zusätzlich die Fahrbahnen der jeweiligen Straße von den anliegenden Grundstückseigentümern und Besitzern und wo sie von der Gemeinde bzw. den übrigen Straßenbaulastträgern wie dem Land oder dem Kreis zu reinigen und zu beräumen sind. Neben den im Weiteren enthaltenen Regelungen zum Umfang der Reinigungs- und Räumungsarbeiten sind in der Satzung auch die Möglichkeiten von ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie die der kostenpflichtigen Ersatzvornahme geregelt.

Zusammenfassung

Die Reinigungspflicht und auch der Winterdienst auf allen Fußwegen und sonstigen oben genannten Nebenanlagen obliegt immer den anliegenden Grundstückseigentümern und Besitzern. Auch die Reinigungspflicht der Fahrbahnen fällt mit Ausnahme der in Anlage 1 der Satzung ausgewiesenen Hauptverkehrsstraßen auf diesen Personenkreis.

Die winterliche Räumpflicht der Fahrbahnen obliegt hingegen dem Land oder dem Landkreis als zuständigen Baulastträger bzw. der Gemeinde nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit.

Auch wenn die Erwartungshaltung in Teilen der Einwohnerschaft groß ist. Die Gemeinde ist mit dem Mitarbeitern des Bauhofes weder in der Pflicht noch in der Lage, jeden Meter Straße zu reinigen bzw. im Winter zu räumen. Gerade in der jetzt beginnenden grünen Wachstumsperiode liegt der Schwerpunkt der Gemeindearbeiter in der Pflege der Grünanlagen. Um dieser umfänglichen Aufgabe gerecht zu werden, beschäftigt die Gemeinde in dieser Saison 6 weitere Zeitarbeitskräfte.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, es wird sich sicher nicht vermeiden lassen, dass mit der vorstehenden Darlegung der Sach- und Rechtslage der Unmut bei all denen geschürt wird, welche die Verantwortung für gewisse Aufgaben schon immer gern bei Anderen und nicht zuletzt bei der Gemeinde gesucht haben. Mir ist auch bewusst, dass Unverbesserliche diese Ausführungen in den von Anonymität geprägten sozialen Netzwerken negativ kommentieren werden. Dennoch bin ich überzeugt, dass sich die gewünschte Sauberkeit aller Ortschaften nur dann durchsetzen wird, wenn ein Jeder beginnt „vor seiner Tür zu kehren“.

Ich persönlich - und ich glaube ich spreche auch für all diejenigen, welche sich seit Jahr und Tag in den Ortschaftsräten und im Gemeinderat für die Interessen unserer Gemeinde einsetzen - bin überzeugt, dass ein zufriedenes Miteinander maßgeblich davon abhängt, dass ein gesellschaftliches Umdenken, weg von der Suche nach der mutmaßlichen Verantwortung Anderer, stattfindet. Es muss Schluss sein mit der achtlos weggeworfenen Verpackung, der rücksichtslosen Hinterlassenschaft des vierbeinigen Lieblings, der Gleichgültigkeit hinsichtlich des Zustandes vor der eigenen Haustür und vor allem mit der mit krimineller Energie vollzogenen Entsorgung von Müll, Unrat und Schadstoffen jeglicher Art in der offenen Landschaft.

Veränderung beginnt dort, wo Einsicht entsteht.

Herzlichst Ihr Bürgermeister
Tilo Eigendorf

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