Wichtige Information für Unternehmen von der Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH
Die Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH informiert mit Schreiben vom 03.08.2017 zu der wichtigen gesetzlichen Änderung zum 01.08.2017:
Um den Anteil "stofflich verwerteter Abfälle" (das Recycling) deutlich zu erhöhen beschloss das Bundeskabinett im November 2016 die EU-Vorgaben zur "Novellierung der Gewerbeabfallverordnung" umzusetzen und die entsprechende Novelle tritt jetzt zum 01.08.2017 in Kraft.
Was bedeutet das für Sie als Abfallerzeuger?
- Sie müssen eine Getrennthaltung bestimmter Abfälle gemäß der Verordnung vornehmen, sollten Sie auf Grund Ihrer gesamten Abfallmenge nicht unter die Kleinstmengenregelung fallen
- sollte eine getrennte Erfassung wirtschaftlich oder technisch nicht möglich sein, müssen Abfallgemische grundsätzlich einer vorgeschriebenen Vorbehandlung oder Aufbereitung zugeführt werden
- die Umsetzung der Vorgaben müssen Sie dokumentieren und diese Dokumentation auf Verlangen der Behörde vorlegen
- die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen die Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH gern zur Verfügung.