Gemeinde Teutschenthal
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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Überwachung des Lärmschutzes beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.

Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung.


Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Aktuell gewählt: Teutschenthal (0617..)
 

Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365

E-Mail: 

Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr