Gemeinde Teutschenthal
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Fünf-Stufen-Plan zur Öffnung der Außen- und Innensportanlagen sowie den Dorfgemeinschaftshäusern der Gemeinde Teutschenthal

Fünf-Stufen-Plan ©https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/corona-virus-pandemie-lockdown-lockerungen-plan-100.html

Gemäß § 8 Abs. 1 der Fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 25.Februar 2021, ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Ausgenommen von dieser Regelung ist kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Diese Regelungen treten mit Ablauf des 10.03.2021 außer Kraft.

In der Landespressekonferenz des Landes Sachsen Anhalt vom 04.03.2021 wurde ein Fünf-Stufen-Plan vorgestellt. 

Dieser Stufenplan ist abhängig von den Inzidenzen und ihrer Dauer.

Ab Montag, den 08.03.2021 gelten folgende Regelungen:

Die öffentlichen Sportstätten und Einrichtungen der Gemeinde Teutschenthal (beispielsweise Turnhallen, Dorfgemeinschaftshäuser etc.) sind vorerst bis zum 22.03.2021 geschlossen. Ab dem 08.03.2021 darf bei einem Inzidenzwert unter 50 Außen-Sport bis maximal 10 Personen kontaktfrei durchgeführt werden. Ab einem Inzidenzwert von 50-100 ist im Außenbereich Individualsport von max. 5 Personen aus zwei Haushalten (bzw. max. 20 Kinder) möglich.

Liegt der Inzidenzwert ab dem 22.03.2021unter 50, ist kontaktfreier Sport in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Teutschenthal gestattet. Im Außenbereich ist Kontaktsport wieder erlaubt. Sollte der Inzidenzwert über 50-100 liegen, ist kontaktfreier Sport in den Turnhallen und Dorfgemeinschaftshäusern nur mit einem negativen tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest möglich. Am 22. März soll bei den nächsten Bund-Länder-Beratungen das weitere Vorgehen besprochen werden.

Die Vereine haben sich jeden Tag selbständig und eigenverantwortlich über den tagesaktuell Inzidenzwert zu informieren, um zu entscheiden, ob der Fünf-Stufen-Plan mit seinen Regelungen greift.  

Auf folgender Internetseite kann der tagesaktuelle Inzidenzwert abgerufen werden:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ Es ist darauf zu achten, das speziell der Inzidenzwert für den Landkreis Saalekreis herausgefiltert wird.

Die Sportvereine und Sportgruppen haben eigenverantwortlich die Einhaltung der Regelungen der jeweils gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zu erfüllen.

Ein vorheriger Antrag zur Nutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde ist nicht notwendig.

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Hinweis: Für den Besuch in der Gemeindeverwaltung ist kein Termin erforderlich.

 

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