Notbetreuung ab 16.12.2020 bis vorerst zum Ende der Schulferien 10.01.2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
da es uns bundesweit bislang nicht gelungen ist, die Corona-Infektionszahlen wirkungsvoll einzudämmen, hat das Land-Sachsen-Anhalt entschieden, ab Mittwoch, den 16.12.2020 in einen Lockdown zu gehen. In der gestrigen Pressekonferenz hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration speziell für den Bereich Kindertagesstätten und Hort folgendes geregelt:
Kitas bieten Notbetreuung an.
Mittwoch, 16.12.2020- Freitag, 18.12.2020 – Übergangsphase:
Für die Tage von Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum Ende dieser Woche gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich.
Ab Montag, 21.12.2020 bis zum Ende der Schulferien 10.01.2021:
Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.
Beigefügt finden Sie einen vorläufigen Nachweis für den Arbeitgeber, welcher bei Vorhandensein eines Systemrelevanten Berufs ab Montag bei der Einrichtungsleitung abzugeben ist um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können.
Tilo Eigendorf
Bürgermeister
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Nachweis zur Kinderbetreuung ab 15.02.2021 |
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Elternbrief der Gemeinde Teutschenthal |
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