Gemeinde Teutschenthal
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Grundsteuerreform Bürgersprechstunde des Finanzamtes Halle in Teutschenthal

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit Wirkung vom 01.01.2022 sind alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet hinsichtlich der Grundsteuer neu zu bewerten. Das neue Grundsteuer-Reformgesetz regelt, dass auf diesen Stichtag der Grundsteuerwert festgelegt werden muss, welcher ab 2025 den bisherigen Einheitswert ablöst.

Im Zuge der Umsetzung des neuen Gesetzes sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, für selbst genutzte und vermietete Grundstücke auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben. Hierfür senden die Finanzämter an alle Eigentümer eines Grundstückes ein Informationsschreiben mit dem Hinweis auf die Erklärungsabgabe sowie weiteren wichtigen Informationen. Die geforderten Erklärungen können ab Juli 2022 elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden.

Für erwartete Anfragen der Teutschenthaler Bürgerschaft wird das Finanzamt Halle (Saale) am 28.06.2022 und am 12.07.2022, jeweils von 09.00 bis 18.00 Uhr in der Gemeinde Teutschenthal im Kultur- und Gemeindezentrum (Bühneneingang), Schafberg 3 eine Bürgersprechstunde durchführen. Die Mitarbeiter des Finanzamtes stehen der Bürgerschaft ohne vorherige Terminvergabe für Fragen zur Verfügung.

 

© Martina Pohle E-Mail

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