Aussetzung Kita-Beiträge
Wie bereits in der vergangenen Woche veröffentlicht, wird die Gemeinde Teutschenthal vorerst für den Monat April 2020 keine Kita- und Hortbeiträge erheben. Eine entsprechende Aussetzung der Einziehung der Beiträge ist durch den Bürgermeister bereits in der 12. Kalenderwoche verfügt worden.
Nach einem aktuell den Trägern der Einrichtungen vorliegenden Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt erstattet das Land Sachsen-Anhalt den Gemeinden und Verbandsgemeinden, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Einnahmeverluste, die sie im Monat April 2020 dadurch erlitten haben, dass sie auf Grund der vom Land getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt von Eltern keine Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz erhoben oder diese erstattet haben.
Nach einer internen Abstimmung des Bürgermeisters mit dem Gemeinderatsvorsitzenden sowie allen Fraktionen im Gemeinderat wird die Gemeinde einen Beschluss erwirken, mit welchem die bislang lediglich verfügte Aussetzung der Einziehung der Beiträge als endgültiger Verzicht beschlossen wird.