Kita- und Hortbeiträge Mai 2020 – Runderlass des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
nach dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.04.2020 erstattet das Land Sachsen-Anhalt den Gemeinden und Verbandsgemeinden, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Einnahmeverluste, die sie im Monat April und Mai 2020 dadurch erlitten haben, dass sie auf Grund der vom Land getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt von Eltern keine Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz erhoben oder diese erstattet haben. Im Gegensatz zum Monat April 2020 wird das Land für den Monat Mai 2020 den Gemeinden und Verbandsgemeinden die Elternbeiträge nur für all die Kinder erstatten, die auf Grund der vom Land getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt nicht in einer Einrichtung betreut worden sind.
Die Gemeinde Teutschenthal erhebt daher die Elternbeiträge in voller Höhe bei den Eltern, die für den Monat Mai eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Wir bitten darum, dass diejenigen, die die Notbetreuung nutzen und regulär per Dauerauftrag überweisen, diesen für den Monat Mai wieder zu aktivieren. Die Elternbeiträge, die per Lastschriftmandat von der Gemeinde für den Monat Mai 2020 eingezogen werden, bucht die Gemeinde Teutschenthal voraussichtlich im Juni 2020 von den bekannten Konten ab.
| Symbol | Beschreibung | Größe | 
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|   | Runderlass Land Sachsen-Anhalt | 0.3 MB | 
 
                









