Friedhofsverwaltung informiert
Trauerhallen ab 10.07.2020 mit Einschränkung wieder geöffnet
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Saalekreis und unter Einhaltung der siebten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 30.06.2020, wurde ab 10.07.2020 die erste Trauerhalle auf dem Friedhof Holleben wieder freigegeben. Ab der 29. Kalenderwoche werden die restlichen Trauerhallen vorbereitet und wieder geöffnet.
Einzelne Stühle wurden entfernt, damit die Abstandsregelung von 1,5 m eingehalten werden kann. In den Trauerhallen besteht Maskenpflicht. Beim Betreten und Verlassen muss der Mund- und Nasenschutz angelegt sein. Die Maske kann abgenommen werden, nachdem sie Platz genommen haben.
Angehörige aus maximal zwei Hausständen oder nahe Verwandte sowie Ehe- und Lebenspartner dürfen nebeneinandersitzen.
Die Bestatter sind in der Kontrollpflicht zwecks Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung und müssen eine Kontaktpersonenliste führen.
Aus Pietätsgründen wird auf sichtbare Aushänge verzichtet.
Sören Wittenberg
SB Friedhofsverwaltung