Gemeinde Teutschenthal
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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Baustelle einrichten
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Baumaßnahmen, die sich auf die Straße auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.

Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Art des Vorhabens
  • Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Skizze)
  • Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
  • Antragsteller mit Name und Anschrift
  • Verantwortlicher für die Verkehrssicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer
  • Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen

Steht in Abhängigkeit der bearbeitenden Verkehrsbehörde.

Gebühren (Kosten)

Gebühr für verkehrsrechtliche Genehmigung: ab 20 € bis 300 € (abhängig von Umfang, Ortstermin).

Der Antragsteller muss eigenverantwortlich die angeordneten Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzen. Privatpersonen können Absperrmaterial bei den Kommunen (gegen Gebühr) leihen. Hierzu können die Straßenverkehrsbehörden Auskunft geben.

Fristen

Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung formlos beantragen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an

  • die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • für Autobahnen: an die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

Aktuell gewählt: Teutschenthal (0617..)
 

Kontakt

Gemeinde Teutschenthal
Am Busch 19
06179 Teutschenthal
  • 034601 - 365