Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Schuldner- und Insolvenzberatung beantragen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
Wenn Sie
- in eine Notlage geraten sind (z. B. Ihr Konto oder Lohn/Gehalt gepfändet sind, der Gerichtsvollzieher sich anmeldet, Haft angedroht ist, …),
- den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren haben,
- sich Auseinandersetzungen mit Ihren Gläubigern nicht gewachsen fühlen,
- Informationen über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten als Schuldner erhalten möchten
bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Halle (Saale) Ihnen Hilfe und Unterstützung an. Die Mitarbeiterinnen
- verschaffen sich gemeinsam mit Ihnen einen genauen Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage und die Verschuldung
- helfen, Ihre Existenzsicherung zu sichern und Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren (z. B. Beratung über eventuelle Inanspruchnahme sozialer Leistungen)
- klären Sie auf z. B. über den Umgang mit Drohbriefen von Gläubigern und Inkassounternehmen, Konsequenzen des gerichtlichen Mahnverfahrens (Gerichtsvollzieher, Pfändungen, Eidesstattliche Versicherungen) und mögliche Schutzmaßnahmen,
- nehmen Kontakt zu Ihren Gläubigern auf, führen Verhandlungen, um vor allem eine weitere Verschuldung zu vermeiden,
- entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Entschuldungskonzept,
- prüfen, ob die Inanspruchnahme eines Insolvenzverfahrens eine Lösung Ihrer Schuldenproblematik darstellen kann und begleiten Sie auf dem möglichen Weg in ein Verfahren.
Voraussetzungen
Anspruch auf unsere Beratung haben alle Bürger der Stadt Halle (Saale).
Sie sollten bereit sein,
- Ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen,
- freiwillig aktiv mitzuarbeiten, Termine und Vereinbarungen einzuhalten,
- keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen,
- ggf. Ihre Haushaltsführung, bisherige Gewohnheiten und Ihr Konsumverhalten zu ändern.
Erforderliche Unterlagen
- alle Schuldunterlagen (möglichst geordnet)
- Einkommensnachweise
- Aufstellung über Ausgaben im Haushalt
Gebühren (Kosten)
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Bearbeitungsdauer
Beratung Montag und Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr, Dienstag 13 bis 17.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbücher II und XII
- Insolvenzordnung
- Ausführungsgesetz und Ausführungsordnung zur Insolvenzordnung
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.