Was erledige ich wo?
Allgemeine Informationen
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Gebühren (Kosten)
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 59,50
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr: EUR 92,00
Reisepass für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,50
Fristen
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Weitere Informationen
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.