Stellungnahme zum Urteil vom Arbeitsgericht Halle
Teutschenthal, 18. Januar 2022
Am Montag hat das Arbeitsgericht Halle im Rechtsstreit um die Kündigung einer Erzieherin
der Gemeinde Teutschenthal, der wegen Alkoholmissbrauch während der Arbeitszeit und Kindeswohlgefährdung
gekündigt wurde, ein Urteil in erster Instanz zu Ungunsten der Gemeinde Teutschenthal
gefällt.
Bürgermeister Tilo Eigendorf dazu: „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass unsere Gründe
und Beweise ausreichend sind, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Nicht zuletzt zum
Wohl der uns anvertrauten Kinder steht die Gemeinde und auch ich hinter der Kündigung.“
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Teutschenthal
SB Öffentlichkeitsarbeit
Hauptverwaltung
Am Busch 19
06179 Teutschenthal